Testament

Wer sein Vermögen nach den eigenen Vorstellungen später verteilen möchte, um eventuell einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, sollte ein Testament verfassen oder alternativ einen Erbvertrag.

Gibt es Formvorschriften für das Testament?

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Name, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten, im Vergleich zu einem eigenhändig geschriebenen Testament, als vorteilhaft erweisen.

Informationen und wichtige Downloads erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de.

Wir vermitteln Ihnen gerne Kontakte zu Notaren und Rechtanwälten. Wir empfehlen in jedem Falle das Testament beim Amtsgericht/Nachlassgericht zu hinterlegen.

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