Bestattungs- und Grabarten

Erd- oder Feuerbestattung? Die Wahl der Bestattungsart hängt  von folgenden Fragen ab, sofern keine Verfügung vorliegt:

  • Wollte der Verstorbene eingeäschert werden?
  • Soll die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein oder anonym bleiben?
  • Für welchen Zeitraum soll die Grabstätte erhalten bleiben?
  • Ist eine Grabpflege möglich oder nicht erwünscht?
  • Liegt eine besondere Verbundenheit zum Beispiel zur See oder zur Natur vor?
  • Welche Rolle spielen die Kosten?

Für den Fall, dass bereits eine Grabstelle besteht, ist oftmals die Möglichkeit gegeben, eine oder mehrere Urnen in diesem Grab beizusetzen. Dafür wird allerdings in jedem Falle ein Nachkauf der sogenannten Liegezeit erforderlich sein.

Bitte bedenken Sie, dass es für Anonyme Bestattungen auch Alternativen gibt. Trauernde benötigen meist einen konkreten Ort, an dem Sie Raum für Ihre Gefühle finden. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.

 

Die Erdbestattung 

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber an­geboten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in unserer Region 25 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte – das ist aber nicht zwingend.

Wenn die Erdbestattung gewählt wurde, muss die Grabform festgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Grabarten zu wählen. Hier beraten wir Sie gerne.

Grabarten

Das Wahlgrab – ein individuelles Grab

Das traditionelle Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. In unter­schiedlich großen Gräbern kann daneben auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden. Das individu­elle Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruhe­platz für ganze Familien, das über Generationen weitergeführt werden kann. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt etwa zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.

Das Reihengrab

In einem Reihengrab kann im Allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Wie der Name schon aussagt, geht es der Reihe nach und es kann keine Grabstelle ausgesucht werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht mög­lich.

Rasengräber

Rasengräber bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei Ra­sengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind als Grabschmuck nicht zulässig. Die Ruhezeiten entsprechen zumindest denen der anderen Grabarten. An der Beisetzung können die An­gehörigen nicht auf jedem Friedhof teilnehmen. Eine namentliche Kennzeichnung der Gräber ist bei bestimmen Grabvarianten möglich.

Anonym

Die/der Verstorbene wird an einer anonymen Stelle bestattet, die Teilnahme an der Beisetzung ist möglich. Eine Kennzeichnung der Stelle erfolgt nicht

 

 

Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist in vielen Kulturen bekannt. Urnengräber kennt man in Mitteleuropa etwa seit der Bronzezeit. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen ge­meinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können. Die Trauerfeier kann ebenfalls nach der Einäscherung stattfinden. Die Urne wird dann Mittelpunkt des ausgeschmückten Abschieds.

Soll die Urne dann auf dem Friedhof beigesetzt werden, können Sie zwischen den untenstehenden Grabarten wählen:

Grabarten

Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab ist individuell und wird von den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden.

Urnenreihengrab

Ein solches wird vom Friedhof zugeteilt, nur jeweils ein Verstorbener darf dort beigesetzt werden.

Stelen/Kolumbarium/Urnenwand

Die Beisetzung in einer sogenannten Urnenstele ist für eine oder zwei Urnenbestattungen gedacht. Sie wird durch eine Steinplatte verschlossen.

Neben den bekannten Beisetzungsmöglichkeiten in einem Grab bzw. einem Kolumbarium (Urnenwand) gibt es weitere Alternativen, die mit moderneren Bestattungsformen verbunden sind.

Anonyme Bestattung

Die Beisetzung der Urne oder die Verstreuung der Asche erfolgt auf einem Grabfeld, das nicht gekennzeichnet ist. Die Teilnahme an der Beisetzung ist in der Regel nicht möglich.

Rasengräber

Neben dem Umgangssprchlichen "Grünen Rasen" bestehen diverse Pflegleichte Grabvarianten auf unseren Friedhöfen. Einerseits gibt es z.B. Gemeinschaftsanlagen mit einem Zentralen Denkmal in der Mitte auf welchem die Namen der dort beigesetzten eingraviert werden oder auch Grabstellen welche mit einer Steinplatte versehen werden. Gerne beraten wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten der pflegeleichten Grabstätten.

 

 

Die Seebestattung

Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung vor­aus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulo­se, Sand oder Salzstein der See übergeben.

Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Ge­bieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

 

 

Alternative Formen der Bestattung 

Die Baumbestattung

Die Baumbestattung ist eine naturnahe Bestattungs­art. Die Asche wird im Wur­zelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein ei­gens dafür neu gepflanzter Baum sein oder auch ein bereits bestehender.

Friedwald® und Ruheforst® sind Unternehmen, die sich auf die Baumbestattung spezialisiert haben. Inzwischen gibt es jedoch auch einige Friedhöfe, auf denen diese Form der Beisetzung möglich ist. Zum Beispiel gibt es den Nahe Braunschweig gelegenen Wald im Cremlinger Horn, in welchem Naturbestattungen durchgeführt werden.

Alpen-, Almwiesen-, Bergbach- und Felsbestattung

Die Alpenbestattung könnte eine Bestattungsform für Menschen sein, die sich der Natur und ihrer Schönheit verbunden fühlen. Orte und Gebiete in den Alpen, welche man aus früheren Erlebnissen schätzt und liebt, werden als letzte Ruhestätte gewählt. Diese Bestattungsform setzt eine Einäscherung voraus, die auch mit vorheriger Trauerfeier am Sarg verbunden werden kann. Anschließend wird die Asche des Verstorbenen einem Flugbestattungsunternehmen übergeben.

Die Asche kann von Bord eines einmotorigen, viersitzigen Flugzeugs im Beisein der Angehörigen über den Alpen ausgestreut werden. Dies kann auch ohne Teilnahme von Hinterbliebenen erfolgen. Der Ort der Ausstreuung kann frei gewählt werden. Die Auftraggeber der Bestattung erhalten im Nachhinein ein Zertifikat über die Verstreuung der Asche. Diese Art der Bestattung ist ausschließlich im Ausland zulässig, wir beraten Sie jedoch gerne über die dortigen Möglichkeiten.

Die Diamantbestattung

Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Diese Art der Bestattung ist ausschließlich im Ausland zulässig, wir beraten Sie jedoch gerne über die dortigen Möglichkeiten.

Luftbestattung

Als weitere Alternative bietet sich eine Bestattung per Hubschrauber oder Heißluftballon an. Auch hier können die Angehörigen in Hubschrauber oder Ballon dabei sein.
Der Verstorbene wird zuvor verbrannt, seine Asche wird nach einer kurzen Zeremonie ausgestreut. Diese Art der Bestattung ist ausschließlich im Ausland zulässig, wir beraten Sie jedoch gerne über die dortigen Möglichkeiten.

Die Urne mit nach Hause nehmen?

Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof.

Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss Sie bestattet werden.

Haben Sie weitere Fragen zu diesen und anderen Möglichkeiten - keine Scheu - fragen Sie uns!

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