Erbrecht

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie in juristischen Angelegenheiten nicht beraten dürfen. Wir möchten Ihnen hier lediglich einen kurzen Überblick zu den Themen Erben und Vererben vermitteln.  Gerne stehen wir Ihnen mit Kontakten zu Rechtanwälten und Notaren, die Sie professionell unterstützen, zur Verfügung.

Erbfolge per Gesetz

Die gesetzliche Erbfolge wird über das Bürgerliche Gesetzbuch eindeutig geregelt.

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt.  Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Die Rangfolge gliedert sich wie folgt:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tante, Cousin/Cousins

Weitere Information finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de

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